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Recruiting in Wien: Was den österreichischen Markt anders macht

Gehaltsangabepflicht, Kollektivvertrag, Betriebsrat: die österreichischen Regeln, die den Recruiting-Prozess in Wien vom deutschen Markt unterscheiden.

Andreas Amann

Recruiting in Wien folgt drei Regeln, die im deutschen Nachbarmarkt so nicht gelten: Jede Stellenanzeige muss das kollektivvertragliche Mindestentgelt nennen, praktisch jedes Arbeitsverhältnis fällt unter einen Kollektivvertrag, der Einstufung und Untergrenze vorgibt, und der Betriebsrat redet bei Einstellungen mit, allerdings ohne das Zustimmungsrecht, das seine deutschen Kollegen haben. Dazu kommt die Größe des Marktes. Wien hat rund 2 Millionen Einwohner, etwa halb so viele wie Berlin, und in vielen Spezialisierungen besteht der ansprechbare Pool aus einigen hundert Personen. Wer beides nicht einplant, baut Prozesse, die in Woche 6 an der Gehaltsfrage kippen oder kurz vor der Unterschrift am Betriebsrat.

Ich habe eine Personalvermittlung geführt, bevor ich Pickr gebaut habe. Rechnen Sie meine Befangenheit ein, ich verkaufe Software an genau die Leute, die diesen Text lesen. Die drei Regeln unten stehen trotzdem im Gesetz, und die Zahlen aus der Praxis sind als solche gekennzeichnet.

Warum ist Wien ein anderer Markt als Berlin oder München?

Der Unterschied ist nicht die Sprache, sondern die Dichte. In Berlin können Sie einen Kandidaten schlecht behandeln und ihm 3 Jahre lang nicht wieder begegnen. In Wien sitzt dieselbe Person bei der nächsten Suche wieder auf Ihrer Longlist, oder ihre frühere Teamleiterin ist die Führungskraft, mit der Sie jetzt sprechen.

Konkret: In Suchen für Spezialrollen, sagen wir Data Engineering, Regulatory Affairs oder technische Bauleitung, überschnitten sich meine Longlists über 2 bis 3 Jahre regelmäßig zu 30 bis 50 Prozent. Das ist meine eigene Beobachtung aus dem Agenturgeschäft, keine Erhebung. Die Rechnung dahinter ist trotzdem unangenehm einfach: Wer einmal ohne Rückmeldung aus einem Prozess gefallen ist, antwortet beim zweiten Mal nicht mehr, und jeder abgebrochene Prozess entfernt Personen dauerhaft aus einem Pool, der ohnehin knapp ist.

Das gilt in beide Richtungen. Ein Recruiter, der auch bei Absagen konkret sagt, woran es lag, baut in einem Markt dieser Größe innerhalb von 12 bis 18 Monaten einen spürbaren Vorteil auf. In einem anonymen Markt wäre derselbe Aufwand kaum messbar. Wie sich der Wiener Arbeitsmarkt nach Branchen und typischen Rollen aufteilt, steht ausführlicher auf der Standortseite zu Recruiting in Wien. Der Prozessaufbau selbst unterscheidet sich nicht nach Standort, dafür gibt es den Leitfaden zum Recruiting-Prozess.

Was schreibt das österreichische Recht bei Ausschreibung und Einstellung vor?

Drei Punkte, die in Österreich anders laufen als im Nachbarmarkt.

Die Gehaltsangabe ist Pflicht. Jede Stellenausschreibung muss das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die Position nennen, dazu einen Hinweis auf die Bereitschaft zur Überzahlung. Die Pflicht trifft auch Personalberatungen, die im Auftrag eines Kunden ausschreiben. In Österreich steht sie seit 2011 im Gesetz; die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zieht den Rest des Binnenmarkts in dieselbe Richtung, hier ist die Zahl aber längst Teil jeder Anzeige. Für die Praxis heißt das: Wer den Kunden nicht vor der Ausschreibung nach Einstufung und Überzahlungsband fragt, schreibt entweder falsch aus oder nennt eine Zahl, die später niemand bestätigt. Ich habe mehr Suchen an der Gehaltsfrage in Woche 6 scheitern sehen als an fehlenden Kandidaten.

Der Kollektivvertrag setzt den Rahmen. Je nach Quelle fallen 95 bis 98 Prozent der unselbständig Beschäftigten in Österreich unter einen Kollektivvertrag; in Deutschland liegt die Tarifbindung grob bei der Hälfte. Sie klären in Österreich also nicht, ob ein Kollektivvertrag gilt, sondern welcher. Er bestimmt Mindestgehälter, Verwendungsgruppen und die Anrechnung von Vordienstzeiten. Praktisch: Ein Kandidat mit 8 Jahren einschlägiger Erfahrung landet in einer anderen Stufe als einer mit 3, unabhängig davon, was die Führungskraft persönlich für angemessen hält. Verhandeln können Sie die Überzahlung, nicht die Basis.

Der Betriebsrat redet mit, aber anders als in Deutschland. In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser bei Einstellungen zu verständigen und über die vorgesehene Einstufung zu informieren; er kann eine Beratung verlangen und bei der Einreihung in das Entlohnungsschema mitreden. Ein Zustimmungsvorbehalt gegen die einzelne Person, wie ihn das deutsche Betriebsverfassungsgesetz kennt, gehört nicht dazu. Es kostet trotzdem Zeit, und zwar am Ende des Prozesses, wo Zeit am teuersten ist. Wenn Sie beim Kickoff nicht fragen, ob ein Betriebsrat existiert, planen Sie systematisch zu kurz. Nach meiner Erfahrung kommen 5 bis 10 Tage dazu, wenn die Einbindung erst nach dem Angebot passiert, und keine, wenn sie parallel läuft.

ThemaPraxisfolge für den Prozess
GehaltsangabepflichtEinstufung vor der Ausschreibung klären, nicht beim Angebot
KollektivvertragBasis ist fix, verhandelbar ist nur die Überzahlung
BetriebsratParallel einbinden, sonst 5 bis 10 Tage Verzug am Ende
Kleiner MarktAbsagen konkret begründen, sonst schrumpft der Pool

Wie verhandelt man in Wien Gehalt, wenn die Untergrenze öffentlich ist?

Die Angabepflicht ändert weniger, als sie verspricht. Weil fast jede Anzeige das Mindestentgelt plus den Standardsatz zur Überzahlung enthält, erfährt eine Kandidatin daraus vor allem, welcher Kollektivvertrag gilt. Die tatsächliche Zahl klärt sich weiterhin erst im ersten Gespräch.

Nützlich ist die Pflicht trotzdem, aber nach innen. Sie zwingt Sie, die Einstufung vor der Ausschreibung zu klären statt nach dem dritten Gespräch. Fragen Sie im Kickoff drei Dinge ab: welcher Kollektivvertrag und welche Verwendungsgruppe, wie Vordienstzeiten angerechnet werden, und welche Überzahlung der Kunde für ein sehr gutes Profil tatsächlich freigibt. Wenn Sie auf die dritte Frage keine Zahl bekommen, haben Sie kein Gehaltsproblem in Woche 6, sondern ein Mandatsproblem in Woche 1.

Reicht ein EU-Rechenzentrum für österreichische Datenschutzprüfungen?

Wenn Sie mit dem Datenschutzbeauftragten eines österreichischen Unternehmens sprechen, kommt die Frage nach dem Serverstandort meist in den ersten 10 Minuten. Nicht weil die DSGVO in Österreich anders gilt, sondern weil die Prüfung deutlich kürzer wird, sobald die Daten die EU nicht verlassen: Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment und die Debatte über Zugriffe von Drittstaatsbehörden fallen weg. Was bleibt, ist die normale Hausaufgabe aus Rechtsgrundlage, Löschfristen, Auftragsverarbeitungsvertrag und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Die allgemeinen Anforderungen habe ich im DSGVO-Leitfaden für Recruiting durchdekliniert; hier geht es nur um den Teil, der in österreichischen Gesprächen anders läuft.

Und der hat einen Grund: Datenschutz hat in Österreich über das Datenschutzgesetz Verfassungsrang. An Ihren Pflichten ändert das wenig, es erklärt aber, warum die Frage so früh kommt und warum ein Verweis auf die DSGVO allein selten reicht.

Kandidatendaten in Pickr liegen in Frankfurt, Pickr wird in Österreich gebaut, der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Teil des Vertrags, und personenbezogene Daten werden standardmäßig aus KI-Prompts entfernt. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal, mehrere Anbieter hosten in der EU. Es verkürzt nur eine Prüfung, die sonst nach meiner Erfahrung 4 bis 6 Wochen dauert, auf ein Gespräch und ein Dokument.

Warum sind strukturierte Interviews in einem kleinen Markt wichtiger?

Der übliche Grund für strukturierte Interviews ist Vergleichbarkeit. In Wien kommt ein zweiter dazu, der praktischer ist: Sie brauchen eine belastbare Erinnerung an ein Gespräch, das 18 Monate zurückliegt.

Der typische Ablauf ohne Struktur: Interview am Dienstag, Scorecard am Freitag, wenn überhaupt. Übrig bleibt eine Zeile wie „solide, aber nicht senior genug“. Kommt dieselbe Person 2 Jahre später für eine andere Rolle in Frage, ist diese Zeile wertlos. Sie wissen nicht mehr, woran es lag, und starten bei null. In einem großen Markt fällt das nicht auf, in Wien kostet es Sie den halben Pool.

Pickr ist eine KI-native Recruiting-Plattform, die Kandidaten anhand von Belegen für Fähigkeiten bewertet statt anhand von Keyword-Treffern, angrenzende und übertragbare Fähigkeiten eingeschlossen. Interviews werden transkribiert, und die Scorecard kommt vorausgefüllt: Belege sind den einzelnen Kriterien zugeordnet, der Interviewer bearbeitet einen Entwurf, statt Tage später vor einem leeren Formular zu sitzen. Was aus den tatsächlich eingestellten Personen geworden ist, fließt in die Bewertung der nächsten Kandidaten zurück. Wie das im Gespräch aussieht, zeigt die Seite zu strukturierten Interviews und Scorecards.

Für Personalberatungen kommt ein zweiter Punkt dazu: Pipelines für mehrere Mandanten, Kundenportale und die Nachverfolgung von Besetzungen sind eingebaut, nicht über Rollen- und Rechtekonstruktionen nachgebaut. Zugänge für Interviewer und Führungskräfte kosten nichts, was hilft, wenn der Fachbereich kein eigenes Budget für ein Recruiting-Werkzeug hat. Wenn Sie bereits ein System im Einsatz haben, lässt sich Pickr für eine Bestandsaufnahme lesend andocken, bevor jemand über einen Wechsel entscheidet.

Eine Einschränkung: Wenn Ihr Hauptproblem tiefes Reporting über Tausende Bewerbungen im Jahr ist, sind etablierte Systeme dort weiter. Wien produziert solche Volumina selten, aber falls Ihr Haus dazugehört, ist das der falsche Grund für einen Wechsel.

Checkliste für den nächsten Suchauftrag in Wien

  • Kollektivvertrag, Verwendungsgruppe und Überzahlungsband vor der Ausschreibung klären, nicht beim Angebot.
  • Beim Kickoff fragen, ob ein Betriebsrat existiert, und die Einbindung parallel zum Prozess starten.
  • Jede Absage mit einem konkreten Grund versehen, weil dieselbe Person in 2 bis 3 Jahren wieder auf der Liste steht.
  • Interviewnotizen so festhalten, dass sie in 18 Monaten noch eine Entscheidung tragen.

Wien belohnt Recruiter, die den rechtlichen Rahmen kennen und den Prozess so führen, dass sie beim zweiten Kontakt mit derselben Person noch willkommen sind. In einem Markt dieser Größe ist das kein Ordnungsdrang, sondern Bestandsschutz für Ihren Kandidatenpool.

Häufige Fragen

Muss in Österreich das Gehalt in der Stellenanzeige stehen?

Ja. Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler seit 2011, in jeder Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die konkrete Position zu nennen und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, falls sie besteht. Eine Formulierung wie „attraktives Gehaltspaket“ ohne Zahl genügt nicht. Bei der erstmaligen Übertretung spricht die Behörde eine Ermahnung aus, danach ist eine Verwaltungsstrafe bis 360 Euro vorgesehen. Das teurere Risiko ist nicht die Strafe, sondern eine Anzeige mit einer Zahl, die der Kunde am Ende nicht halten will.

Welche Rolle spielt der Kollektivvertrag beim Recruiting in Wien?

Der Kollektivvertrag legt für die jeweilige Branche Mindestgehälter, Verwendungsgruppen und die Anrechnung von Vordienstzeiten fest. Je nach Quelle fallen 95 bis 98 Prozent der unselbständig Beschäftigten in Österreich darunter, die Frage ist also fast nie, ob einer gilt, sondern welcher. Er bestimmt die Untergrenze des Angebots und die Stufe, in die eine Kandidatin eingereiht wird. Verhandelbar ist die Überzahlung, nicht die Basis. Wer den einschlägigen Kollektivvertrag nicht kennt, schreibt die Stelle falsch aus und verhandelt später gegen eine Regel statt gegen ein Budget.

Hat der Betriebsrat in Österreich ein Mitspracherecht bei Einstellungen?

Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat von jeder Einstellung zu verständigen und über die vorgesehene Einstufung zu informieren; er kann dazu eine Beratung verlangen und bei der Einreihung in das betriebliche Entlohnungsschema mitreden. Einen Zustimmungsvorbehalt gegen die einzelne Person, wie ihn das deutsche Betriebsverfassungsgesetz kennt, gibt es in Österreich nicht. Ein Zeitfaktor ist die Einbindung trotzdem. Wer die Einbindung erst nach dem Angebot startet, verliert nach meiner Erfahrung 5 bis 10 Tage an der teuersten Stelle des Prozesses. Fragen Sie beim Kickoff, ob ein Betriebsrat existiert und wann er eingebunden wird.

Reicht ein Rechenzentrum in der EU für österreichische Datenschutzprüfungen?

Es entschärft den aufwendigsten Teil der Prüfung. Bleiben Kandidatendaten in der EU, entfallen Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment und die Diskussion über Zugriffe von Drittstaatsbehörden. Alles andere bleibt bestehen: Rechtsgrundlage, Löschfristen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und eine echte menschliche Entscheidung überall dort, wo KI bewertet. In Österreich hat der Datenschutz über das Datenschutzgesetz zusätzlich Verfassungsrang, was erklärt, warum die Frage nach dem Serverstandort früh im Gespräch auftaucht.

Wie groß ist der Wiener Recruiting-Markt?

Wien hat rund 2 Millionen Einwohner und damit etwa halb so viele wie Berlin; ungefähr ein Fünftel aller unselbständig Beschäftigten Österreichs arbeitet hier. Für die tägliche Arbeit zählt aber nicht die Stadt, sondern die Nische: In vielen Spezialisierungen besteht der ernsthaft ansprechbare Pool aus einigen hundert Personen, nicht aus Zehntausenden. Dieselben Kandidatinnen und Kandidaten tauchen deshalb über 2 bis 3 Jahre in mehreren Suchen auf, und ein abgebrochener Prozess kostet Sie beim nächsten Mandat die Antwort.

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Geschrieben von Andreas Amann

Gründer von Pickr. Zuvor Operator bei Startups in Berlin und im Silicon Valley, wo er Unternehmen von 40 auf über 200 Mitarbeitende mit aufgebaut hat. Pickr entstand nach Jahren, in denen er als Inhaber der Personalvermittlung ScalingPPL jedes größere Bewerbermanagement-System im Einsatz hatte.

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